Rechtsprechung
BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken - S 14 R 794/07
- LSG Saarland - L 1 R 182/08
- BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B
Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in dem Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67;… Kummer, aaO, RdNr 395). - BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92
Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung
Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B
Denn eine Rechtsfrage ist auch dann als geklärt anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung der anzuwendenden Begriffe und Vorschriften aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfragen geben (stRspr, zB BSG vom 31.3.1993, SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; vom 1.3.2006, B 2 U 8/06 B, Juris RdNr 6). - BSG, 01.03.2006 - B 2 U 8/06 B
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B
Denn eine Rechtsfrage ist auch dann als geklärt anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung der anzuwendenden Begriffe und Vorschriften aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfragen geben (…stRspr, zB BSG vom 31.3.1993, SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; vom 1.3.2006, B 2 U 8/06 B, Juris RdNr 6).
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl zum Ganzen BSG vom 25.9.2002, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B
Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B
Denn eine Divergenz besteht erst dann, wenn zwei Entscheidungen einander widersprechende Rechtssätze aufgestellt haben, nicht jedoch dann, wenn das Berufungsgericht einen höchstrichterlichen Rechtssatz missversteht oder aus sonstigen Gründen nicht oder falsch anwendet (vgl BSG vom 27.1.1999, SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 45 mwN). - BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen …
Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 566/09 B
22 Im Anschluss daran leitet die Beschwerdebegründung aus der BSG-Entscheidung vom 26.4.2005 - B 5 RJ 6/04 R - unterschiedliche Rechtssätze ab, die jedoch schon deshalb dem og Rechtssatz des LSG nicht widersprechen, weil sie sich - naturgemäß - nicht auf den Kläger und die Barmer Ersatzkasse beziehen.